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Kapitel 6 von 12 · Europäische Union

Vertrag von Lissabon

Vertrag von Lissabon
Flaggen vor dem Europäischen Rechnungshof, Autor: Euseson, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Der im Jahr 2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon reformierte den seit 1992 bestehenden EU-Vertrag. Er enthielt zahlreiche Neuerungen. Das EU-Parlament war der größte Gewinner dieser Reform, da es dem Ministerrat in der EU-Gesetzgebung gleichgestellt wurde. Darüber hinaus wurden die supranationalen Kompetenzen der EU ausgeweitet. Erstmals gab es auch die Möglichkeit einer europäischen Bürgerinitiative.

Historischer Kontext

Die Gründung der Europäischen Union erfolgte mit dem 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht. Da das Aufgabenfeld der EU infolge der Erweiterungen stark gewachsen war, bedurfte es grundlegender Reformen. In Amsterdam und Nizza gab es diesbezüglich erste strukturelle Veränderungen. Im Jahr 2005 scheiterte der Versuch einer EU-Verfassung am Veto Frankreich und der Niederlande. Um die EU trotzdem im Sinne der gewachsenen politischen Anforderungen handlungsfähig zu machen, kamen im Jahr 2007 die Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedsstaaten in Lissabon zusammen.

Inhalte

Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Durch den Vertrag wurde das „Drei-Säulen-Modell“ aufgegeben. Die EU baute ihre supranationalen Kompetenzen in weiteren Politikfeldern aus und entwickelte sich zur Rechtspersönlichkeit. Das Europäische Parlament stieg neben dem Ministerrat zum gleichgestellten Gesetzgeber auf. Die Mitentscheidungsverfahren (nun als Ordentliches Gesetzgebungsverfahren bezeichnet) wurden auf weitere Politikfelder ausgedehnt. Die Abstimmungsverfahren des Ministerrates bedurften nun einer doppelten Mehrheit. Darüber hinaus wurde das Amt eines „Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik“ eingeführt. Die europäische Bevölkerung erhielt das direktdemokratische Recht einer Bürgerinitiative.

Folgen

Durch den Vertrag von Lissabon wurde die EU handlungsfähiger und demokratischer. Das EU-Parlament wurde neben dem Ministerrat zum gleichgestellten Organ in der Gesetzgebung erhoben. Die bis 2007 bestehende „dritte Säule“ geriet nun in den Kompetenzbereich der EU. Lediglich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) blieb weiterhin intergouvernemental gestaltet. Erstmals wurde mit der Bürgerinitiative auch ein Element der direkten Demokratie eingeführt. Trotz dieser Reformen stellen Kritiker weiterhin ein Demokratiedefizit im politischen System der EU fest. Bemängelt wird der Exekutivföderalismus, die ungleiche Wahl des EU-Parlaments und die fehlende demokratische Legitimation der EU-Kommission.

Von Fabio Schwabe, Mitgründer von Geschichte kompakt und Gymnasiallehrer für Geschichte. Die Quellen stehen in den Fußnoten.

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