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Kapitel 8 von 12 · Europäische Union

Europäische Kommission

Europäische Kommission
Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist das ausführende Organ der EU und ähnelt der Funktion einer staatlichen Regierung. Sie wacht darüber, dass alle EU-Mitgliedsstaaten ihre vertragliche Pflichten einhalten und besitzt weitreichende Kompetenzen in allen Politikfeldern. Die Abgeordneten der Kommission sind unabhängig von nationalen Regierungen. Ihr Sitz liegt in Brüssel.

Geschichte

Vorgänger der Europäischen Kommission war die Hohe Behörde, die seit 1952 als oberste Verwaltung der EGKS bezeichnet wurde. Nachdem in den Römischen Verträgen im Jahr 1957 die EWG und EURATOM gegründet wurden, erhielten auch diese Organisationen eigene Kommissionen. Durch den EG-Fusionsvertrag verschmolzen die Hohe Behörde sowie die Kommissionen der EWG und EURATOM zur Europäischen Kommission. In den 1970er Jahren nahm die Kommission zunehmend den Charakter einer Exekutive an. Durch die Mitwirkung an der EEA und am Vertrag von Maastricht spielte die Kommission für den Integrationsprozess eine wichtige Rolle. Im Vertrag von Lissabon 2009 wurden die Kompetenzen der Kommission auch im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ausgeweitet.

Zusammensetzung

Die Europäische Kommission setzt sich aus 27 Kommissaren, jeweils einer aus jedem EU-Staat, zusammen. Den Vorsitz führt der Präsident, der die Kommissare auf Vorschlag nationaler Regierungen für fünf Jahre benennt. Der Präsident selbst wird vom Rat ernannt und vom Parlament gewählt. Innerhalb der Kommission ist jeder Kommissar einem bestimmten Ressort zugeteilt. Die Kommissare dürfen während ihrer Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und müssen von den nationalen Regierungen als unabhängig betrachtet werden. Die Kommission kann jederzeit durch ein Misstrauensvotum des Europäischen Parlaments zum Rücktritt gezwungen werden.

Aufgaben und Kompetenzen

Die Kommission besitzt als Exekutivorgan weitreichende Kompetenzen in allen Politikfeldern. Sie allein verfügt über die Gesetzesinitiative. Ob Gesetze in der EU verabschiedet werden, obliegt dem Rat und Parlament. Des Weiteren versteht sich die Kommission als „Hüterin der Verträge“. Gemeinsam mit dem Gerichtshof wacht sie darüber, dass die EU-Staaten ihren vertraglichen Pflichten nachkommen. Die Kommission darf ferner den Haushaltsplan entwerfen und die zur Verfügung stehenden Finanzmittel ausgeben. Auch in der Außen- und Sicherheitspolitik nimmt die Kommission eine wichtige Stellung ein. Sie repräsentiert die EU auf internationaler Ebene und ist für das Aushandeln völkerrechtlicher Verträge mit Drittstaaten zuständig.

Von Fabio Schwabe, Mitgründer von Geschichte kompakt und Gymnasiallehrer für Geschichte. Die Quellen stehen in den Fußnoten.

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