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Kapitel 7 von 12 · Europäische Union

4 Grundfreiheiten der EU

4 Grundfreiheiten der EU
Eine typische "Schengen-Grenze" zwischen Österreich und Deutschland, Autor: BlueMars at German Wikipedia, Lizenz: Gemeinfrei

In den EU-Verträgen sind die sogenannten „4 Grundfreiheiten“ gesetzlich verankert. Diese sollen dafür sorgen, dass der freie Binnenmarkt innerhalb der EU ohne Einschränkungen im Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Warenverkehr und Kapitalverkehr funktionieren kann.

Historischer Kontext

Im Rahmen der Europäischen Integration wuchs die europäische Staatenwelt seit den 1950er Jahren politisch und wirtschaftlich immer enger zusammen. Mit der Gründung der EWG im Jahr 1957 wurde erstmals die Verwirklichung eines Binnenmarkts angestrebt. Im Jahr 1968 gründeten die EG-Staaten eine gemeinsame Zollunion. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wurde der freie Warenverkehr auch auf andere Bereiche ausgedehnt. Infolge des Schengener Abkommens 1985 fielen die Grenzkontrollen weg. Im Vertrag von Maastricht wurden die vier Grundfreiheiten – in Bezug auf Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital – schließlich festgeschrieben.

Freier Personenverkehr

Durch den freien Personenverkehr soll die unbeschränkte innereuropäische Reisemöglichkeit gewährleistet werden. Der Grundstein dafür wurde mit dem Schengener Abkommen 1985 gelegt. Dies hatte zur Folge, dass Grenzkontrollen abgebaut wurden und die Menschen seitdem flexibler ihre Arbeitsplätze wechseln können. Für alle EU-Bürger besteht ein Recht auf gleiche Entlohnung und Arbeitsbedingungen in jedem Mitgliedsstaat.

Freier Dienstleistungsverkehr

Freier Dienstleistungsverkehr bedeutet, dass sich Kaufleute, Handwerker und Unternehmen vorübergehend in jedem EU-Mitgliedsstaat niederlassen und dort ihre Umsätze erbringen dürfen. Dadurch wurde der Markt für den zwischenstaatlichen Transport und Telekommunikation geöffnet.

Freier Warenverkehr

Grundlage des freien Warenverkehrs innerhalb der EU ist die Zollunion. Durch sie wurden alle Im- und Exportzölle zwischen den Mitgliedsstaaten abgeschafft. Ebenso wie bei den anderen Grundfreiheiten fielen demzufolge die Grenzkontrollen weg, sodass der zwischenstaatliche Handel verstärkt werden konnte. Bis heute gibt es jedoch noch teilweise Handelsbeschränkungen auf Güter, die Staaten aus steuerlichen oder umweltschützenden Gründen erheben.

Freier Kapitalverkehr

Mit dem freien Kapitalverkehr wird das Ziel eines einheitlichen europäischen Kapitalmarktes angestrebt. Dadurch soll der freie Transfer von Geld und Wertpapieren zwischen den Mitgliedsstaaten legitimiert werden. Demzufolge können beispielsweise Kredite vergeben und Investitionen in Immobilien – über Staatsgrenzen hinweg – getätigt werden.

Von Fabio Schwabe, Mitgründer von Geschichte kompakt und Gymnasiallehrer für Geschichte. Die Quellen stehen in den Fußnoten.

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